Gymnasium Antonianum

Sicherheitskonzept

 

Brandschutzordnung Gymnasium Antonianum

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Aufgabe der Brandschutzordnung 

Sinn und Zweck der Brandschutzorndung (BO) ist es, durch Vorschrift und Verhaltensweisen bei Bränden und anderen Notständen die Gefährdung von Menschenleben zu verhindern und die Vernichtung von Sachwerten einzuschränken.

 

 

Schülerbelehrung

Über das „Verhalten im Brandfall“ (Teil B 5 der BO) sind die Schülerinnen und Schüler von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern zu Beginn eines jeden Schuljahres eingehend zu belehren. Der Alarmplan muss an mehreren Stellen des Schulgebäudes sowie in jedem Klassenzimmer aushängen.

 

 

Alarmproben

Von Zeit zu Zeit sind Alarmproben durchzuführen, auch solche, über die Lehrerinnen und Lehrer vorher nicht verständigt werden. Es ist dabei zweckmäßig, auch erschwerte Bedingungen anzunehmen und an ihnen das Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu üben (Verqualmung der Treppen und Gänge, Versperrung von Fluchtwegen, Ohnmachtsanfällen einzelner Schülerinnen usw.). Die Schülerinnen und Schüler sind bei solchen Proben ständig über ihr Verhalten zu belehren und auf die Möglichkeit unerwarteter Gefahren hinzuweisen.

Der Verlauf einer Alarmprobe ist vom Schulleiter und von den Lehrerinnen und Lehrern in allen Einzelheiten festzuhalten und in einer gemeinsamen Besprechung auszuwerten.

 

 

Einsatzräume

Alle direkt am Gebäude liegenden Plätze und Wege sowie alle Zuwegungen sind als etwaige Einsatzräume grundsätzlich von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.

 

 

Fluchtwege

Die Flucht- bzw. Evakuierungswege sind für jeden Raum festgelegt. Sie sind aus einem Hinweis neben der Ausgangstür eines jeden Raumes zu ersehen.

 

 

Verhalten im Alarmfall für Lehrkräfte und Schülerinnen bzw. Schüler

(vgl. BO Teil B 6.)

 

Für den Fall, dass ein Brand ausbricht, ist ohne Rücksicht auf den Umfang des Feuers sofort Alarm zu geben. Die Feuerwehr, der Rettungsdienst und ggf. die Polizei sind zu benachrichtigen. Das Signal ertönt so lange, bis alle Personen das Gebäude verlassen und den zugewiesenen Sammelplatz (Sportplatz) aufgesucht haben. Dort überprüfen die Lehrkräfte die Vollzähligkeit ihrer Klassen auf der Grundlage der digitalen Klassenbücher.

 

Der Alarmplan beschreibt den Ablauf der Evakuierung in 7 Schritten:

 

  1. Die Schüler verlassen unter Aufsicht der gerade anwesenden Lehrkräfte (Evakuierungshelfer) die Klassenräume und das Gebäude auf den im jeweiligen Flucht- und Rettungsplan vorgeschriebenen Fluchtwegen. Ist ein Fluchtweg versperrt, wird sofort der nächstmögliche Fluchtweg eingeschlagen. Gehbehinderte sind zu führen oder notfalls zu tragen.

 

  1. Die Räume werden ohne Verzögerung verlassen. Vorher sind alle Fenster zu schließen. Die Lehrkräfte nehmen ihre iPads (digitales Klassenbuch) mit, kontrollieren ob alle Personen die Räume verlassen haben und schließen die Türen.

 

  1. Ist eine Klasse bei Auslösung des Alarmes ohne Aufsicht, wird sie von der Lehrkraft der nächstliegenden Klasse mitbetreut. Die Benachrichtigung über die fehlende Aufsicht erfolgt durch den gewählten Sprecher der Klasse bzw. durch die Vertretung.

 

  1. Die Lehrkräfte kontrollieren nach Möglichkeit auf dem Flucht- und Rettungsweg die nächstgelegenen Toiletten und Nebenräume (z.B. Bücherei, Mensa etc.) und überzeugen sich davon, dass niemand zurückbleibt. Sie führen die Schüler zur ausgewiesenen Sammelstelle des Klassenraumes auf dem Sportplatz. Unterrichtsfreie Lehrkräfte stellen sich unverzüglich der Schulleitung bzw. dem Sicherheitsbeauftragten als Helfer zur Verfügung und unterstützen den Evakuierungsablauf.

 

  1. An der Sammelstelle (Sportplatz) überprüfen die Lehrkräfte die Vollzähligkeit ihrer Klassen anhand der digitalen Klassenbücher (iPads) und beauftragen den Klassen-/Kurssprecher bzw. dessen Vertreter zur Meldung der Vollzähligkeit der Klassen bzw. fehlende Schüler im Alarmzentrum auf dem Sammelplatz (Holzhütte am Sportplatz).

 

  1.  Kann eine Klasse das Gebäude nicht mehr verlassen, weil die Fluchtwege unpassierbar geworden sind, bleibt sie in ihrem Raum, bis Rettung eintrifft. Alternativ kann die anwesende Lehrkraft sie auch in einen anderen, nicht unmittelbar bedrohten Raum führen. Dieser Raum sollte für die Rettungsmannschaften leicht erreichbar sein (z.B. Notausstieg). Im Brandfall sind alle Türen zu schließen, der Notausstieg ist zu öffnen und den draußen stehenden Personen ist ein Signal zu geben. Die Schüler sind vor unüberlegten Schritten zurückzuhalten!
  1. Ausschließlich die Einsatzleitung der Feuerwehr entscheidet, ob Lehrkräfte und/oder         Schüler zur Hilfe herangezogen werden. Eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der    Schüler sowie der Lehrkräfte muss in jedem Fall ausgeschlossen sein.

 

Erfolgt die Evakuierung in einer Pause, begeben sich alle Beteiligten der Schule auf dem gefahrlosesten und kürzesten Weg unverzüglich zum bekannten Sammelplatz auf dem Sportplatz und finden sich dort in ihren Klassen- bzw. Tutorengruppen zusammen. Dies gilt auch für die Lehrkräfte, da nur so die Vollzähligkeit der Klassen mit Hilfe der digitalen Klassenbücher per iPad optimal überprüft werden kann. Die aufsichtführenden Lehrkräfte unterstützen die Schüler bei der Evakuierung, so wie es im jeweiligen Flucht- und Rettungsplan vorgesehen ist. Dabei kontrollieren sie nach Möglichkeit neben unverschlossenen Klassenräumen auch die Toiletten und Nebenräume (z.B. Bücherei, Mensa etc.), um sich davon zu überzeugen, dass niemand zurückbleibt.

 

 

Beauftragter für Brandschutz und Evakuierung:  Ulrich Klövekorn                    Stand: 30.6.2021