Gymnasium Antonianum

Förder- und Forderkonzept

Förderkonzept

Förderkonzept des Gymnasium Antonianum Vechta

  1. Hausaufgabenbetreuung

Alle Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5-9 können an der Haussaufgabenbetreuung teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich und mit keinen Kosten verbunden. Die Hausaufgabenbetreuung erfolgt durch eine pädagogische Mitarbeiterin täglich von Montag bis Donnerstag in der 7./8. Stunde (13.50-15.20 Uhr). Es steht ein Klassenraum zur Verfügung, in dem die Schüler*innen unter Aufsicht in Ruhe ihre Hausaufgaben erledigen können.

 

  1. Förderunterricht

Für Schüler*innen, die ihre Leistungsschwächen nicht aus eigener Kraft beheben können, werden besondere unterrichtliche Maßnahmen ergriffen.

In den Kernfächern Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Mathematik wird in den Jahrgangsstufen 5-7 Förderunterricht durch Fachlehrer*innen eingerichtet, wenn Lehrerstunden zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme am Förderunterricht erfolgt nach Empfehlung der Zeugniskonferenz zum Halbjahreswechsel. Im Vorfeld haben sich die Klassenlehrer*innen mit den entsprechenden Fachlehrer*innen abgestimmt und Vorschläge für die Zeugniskonferenz vorbereitet. Die beschlossenen Fördermaßnahmen werden im Zeugniskonferenzprotokoll festgehalten.

Die Eltern werden mit einem persönlichen Anschreiben informiert, das mit dem Halbjahreszeugnis ausgeteilt wird. Dem Empfehlungsschreiben liegt ein An- bzw. Abmeldeformular bei, das der / die Schüler*in gleich nach Wiederbeginn des Unterrichts nach dem Halbjahreswechsel beim / bei der Klassenlehrer*in abgeben muss. Auf der Grundlage der abgegebenen Anmeldungen werden die Förderkurse eingeteilt. Die Teilnahme ist also freiwillig.

Der Förderunterricht findet in einer eher kleineren Gruppenstärke klassenübergreifend für einen Jahrgang statt und ist unentgeltlich.

Im 5. Jahrgang steht laut Stundentafel (28 Stunden in der Woche) an zwei Tagen jeweils eine 6. Stunde für den Förderunterricht zur Verfügung. In allen anderen Jahrgängen muss der Förderunterricht am Nachmittag erteilt werden (7./8. Stunde).

Ziel ist der Ausgleich inhaltlicher Defizite und die Vermittlung bestimmter Lernstrategien. Dazu nimmt die Förderlehrkraft Rücksprache mit den jeweiligen Fachlehrer*innen, um gezielte Hilfen zu bieten.

 

  1. Projekt Hausaufgabenhilfe „Ha-Hi“

Auf der Grundlage des Runderlasses „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 bietet das Antonianum in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Vechta das Projekt „Hausaufgabenhilfe „Ha-Hi“ an. Schüler des Sekundarbereichs I, die mindestens ein Elternteil mit Migrationshintergrund haben, sollen in der deutschen Sprache gefördert werden, um einen adäquaten Schulabschluss zu erlangen.

Die Nachhilfe oder Hausaufgabenhilfe findet am Nachmittag statt und ist weitgehend in das Ganztagsangebot der Schule integriert. Sie erfolgt von einem / einer Schüler*in einer höheren Klasse (ab ca. 8. oder 9. Klasse) für einen einzelnen Schüler.

Die vom Landkreis bereit gestellten Flyer werden per IServ an die Schüler ab Klasse 8 weitergeleitet. Die Schüler, die Nachhilfe geben wollen, melden sich per Anmeldebogen bei der Ansprechpartnerin des Antonianum, Frau D. Weigel, an. Diese bestimmt in Absprache mit den Fachlehrern die nachhilfebedürftigen Schüler+innen. Die Schülerpaare (Nachhilfegebender und Nachhilfeempfänger, das Ha-Hi-Team) werden von Frau Weigel eingeteilt. Die nachhilfegebenden Schüler*innen erhalten vom Landkreis für eine Stunde (a 45 Minuten) 5,-€. Die Kontrolle der Tätigkeitsnachweise der nachhilfegebenden Schüler*innen erfolgt durch die Ansprechpartnerin des Antonianum.

Ansprechpartnerin für die Gesamtorganisation aller Fördermöglichkeiten ist Frau Maria von Wahlde, StD‘.

Forderkonzept

1.Grundlagen des Konzepts

Das Konzept der Begabtenförderung beruht auf dem Grundsatz einer frühkindlichen Begabungsförderung, besondere (Teil-)Begabungen von Kindern frühzeitig zu erkennen und in der Kontinuität vom Kindergarten über die 4 Grundschulklassen bis hin zum Gymnasium (Kl. 5-11) zu fördern.

Es soll nicht um eine separierte, sondern um eine integrierte Förderung von besonders begabten und talentierten SchülerInnen im gemeinsamen Unterricht mit Altersgenossen gehen. Um der Integration dieser Schüler willen werden keine Spezialklassen oder Begabtenklassen eingerichtet, es geht vielmehr um Inklusion im weitesten Sinn des Wortes.

Dabei ist der Blick auf die gesamte Vielfalt der Begabungen gerichtet, die nicht auf den kognitiven Bereich begrenzt werden. Im Fokus steht gleichermaßen die Förderung von besonderen musikalisch-künstlerischen, sportlichen, kreativen, handwerklich-technischen und nicht zuletzt auch sozialen Begabungen.

Auf dieser Basis werden an den 8 Grundschulen des KOV (s.u.) und dem Gymnasium sowohl schulspezifische als auch schulformübergreifende Kurse angeboten. Diese zusätzlichen freiwilligen Lernangebote werden aufeinander abgestimmt und bauen aufeinander auf.

2. Mitglieder im Kooperationsverbund Vechta (KOV)

Der Kooperationsverbund Vechta zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen besteht seit 01.08. 2006.

Mit dem Gymnasium Antonianum Vechta arbeiten acht ,Grundschulen in Vechta und Umgebung schulformübergreifend zusammen:

3. Zusammenarbeit mit außerschulischen Kooperationspartnern

  • Akademien:

Junior-Akademie Papenburg

Schülerakademie Stapelfeld

  • Krankenhäuser:

Marienhospital Vechta

  • Museen:

Museum im Zeughaus

  • Musikschulen:

Kreismusikschule Vechta

  • Radio:

N21 Schulinternet Radio

  • Sportvereine und -verbände:

Rasta Vechta (Basketball)

DFB

TUS Frisia Goldenstedt

  • Universität/Hochschulen Vechta:

RUBA (Regionale Umweltbildung Agrarwissenschaft)

Kompetenzzentrum „Regionales Lernen“

FHWT Vechta

  • Verlage:

Geest-Verlag

  • Wirtschaftliche Unternehmen und Banken

Exxon Mobile

OLB

4. Lernangebote und Maßnahmen zur individuellen Förderung

4.1. Enrichment (Erweiterte Lernangebote)

  • Arbeitsgemeinschaften und Begabtenkurse im Rahmen der Auszeichnungen der Schule als „Talentschule des Sports“, „MINT-Schule“, „Umweltschule“, „Schule ohne Rassismus und mit Courage“
  • Chorklasse (Kl. 5/6)
  • Bilingualer Unterricht (ab Kl. 7) in den Fächern Geschichte, Erdkunde, Politik
  • Sprachdiplome (CAE in Englisch, DELF in Französisch)

4.2. Individualisierung der Lernprozesse während der Unterrichtszeit

  • Binnendifferenzierung
  • Pull-out-Programm

4.3. Akzeleration

Angebot des Überspringens eines Schuljahrgangs auf Beschluss der Zeugniskonferenz

4.4 Teilnahme an qualifizierten Wettbewerben

  • Bundesjugendspiele
  • Bundeswettbewerb Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein)
  • Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“
  • Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ (z.B. Leichtathletik)
  • Diercke Wissen – Geographiewettbewerb
  • Europäischer Wettbewerb
  • Jugend forscht
  • Känguru-Wettbewerb (Mathematik)
  • Mathe-Olympiade
  • Niedersächsischer Medienpreis
  • Niedersächsische Schulsportmeisterschaften Mountainbike
  • OM Schülerpreis-Heimatbund Oldenburger Münsterland
  • Plattdeutsche Lesewettbewerbe
  • Schreibwettbewerb des VFL Wolfsburg
  • Schülerwettbewerb der BZPB (Radio AG)
  • Schulbanker
  • Schulwettbewerb für Klimaschutz (Deutscher Klimapreis der Allianzstiftung)
  • Stadtradeln (Landkreis Vechta)
  • Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des deutschen Buchhandels e. V.

4.5. Tag der Talente

Ein Kompetenz- oder Studientag für die Klassen 3-6, der durch eine Vielfalt an Projekten aus dem musisch-künstlerischen, naturwissenschaftlichen, sprachlich-literarischen oder gesellschaftswissenschaftlichen Themenfeld gekennzeichnet ist, mit Präsentation der Ergebnisse vor einer Öffentlichkeit.

4.6. Schülerakademien

Auf den Zeugniskonferenzen beschlossene Empfehlung begabter und interessierter Schüler*innen für die Junior-Schüler-Akademie in Papenburg (Sekundarstufe I) und die Schülerakademie in Stapelfeld (Sekundarstufe II)

4.7. Frühstudienangebote

Es besteht ein Kooperationsvertrag mit der Privathochschule für Wirtschaft und Technik in Vechta. Ausgewählte Schüler der Kursstufe können an Lehrveranstaltungen teilnehmen.

5. Auswahlverfahren und Beratung durch die Schule

  • Für Eltern und Schüler nur des 5. Jahrgangs gibt es jeweils eine Informationsveranstaltung, auf der das Verfahren der Begabtenförderung erläutert wird.
  • Nominierung der begabten SchülerInnen durch Lehrkräfte auf pädagogischen Dienstbesprechungen oder Zeugniskonferenzen unter der Leitung des Klassenlehrers; Vorschläge werden im Zeugniskonferenzprotokoll und im ILE-Bogen festgehalten
  • Persönliches Anschreiben an die Eltern der nominierten SchülerInnen mit der Empfehlung der Schule für mögliche Fordermaßnahmen im Rahmen der Begabtenförderung
  • Nominierung durch Eltern und Selbstnominierung sind nach einem Beratungsgespräch auch möglich
  • Bei der Anmeldung der Kl.5 am Gymnasium erfolgt die schriftliche Abfrage, ob der Schüler / die Schülerin bereits in der Grundschule an der Begabtenförderung teilgenommen hat. Um eine Kontinuität sicherzustellen, werden diese SchülerInnen ebenfalls vom Gymnasium angeschrieben.
  • Lernberatung der ausgewählten Schüler durch Lehrkräfte oder Steuerausschussmitglieder
  • Aushang / Bekanntgabe der schulinternen und schulformübergreifenden Fordermaßnahmen auf Stelltafeln und digital auf der Homepage mit allen nötigen Informationen
  • Schriftliche Anmeldung des Schülers / der Schülerin für einen Begabtenkurs mit ausführlicher Begründung, die auch ein Auswahlkriterium ist (spezielles Anmeldeformular für die Kurswahl)
  • Lernvertrag zwischen Schule / Kursleiter und SchülerIn, der / die sich zu regelmäßiger Teilnahme und Leistungsbereitschaft verpflichtet
  • Vierwöchige Probezeit. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen wird der Schüler / die Schülerin mit einem begründeten Elternschreiben aus dem Kurs entlassen. Umgekehrt kann der Schüler auch freiwillig aus persönlichen Gründen den Kurs verlassen.
  • Die Teilnahme wird auf dem Zeugnis vermerkt. Bei besonderem Engagement erhalten die SchülerInnen zusätzlich ein Zertifikat
  • Der Kursleiter / Klassenlehrer dokumentiert die vorgeschlagene und realisierte Fordermaßnahme im ILE-Bogen des Schülers / der Schülerin (Dokumentation der individuellen Lernentwicklung).

Ansprechpartnerin für die Gesamtorganisation ist Frau Maria von Wahlde, StD‘.