Regelungen zur Leistungsbewertung in den Schuljahrgängen 1 – 13 für alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/22
Für Schülerinnen und Schüler, die im Härtefall von der Präsenzpflicht im Unterricht befreit sind, sowie für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Verweigerung der Testpflicht das Schulgelände nicht betreten dürfen.