Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
ich bitte Sie um Beachtung folgenden Erlasses ,,Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022″ (s. Link unten).
Achten Sie besonders auf 3.4, wonach in allen Fächern und Schuljahrgängen (5-10) im zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/22 nur eine schriftlich Arbeit zu schreiben ist, sofern in den Fächern schriftliche Arbeiten im 2. Schulhalbjahr vorgesehen sind. Die Gewichtung der schriftlichen Arbeiten soll in den Schuljahrgängen 5-10 abweichend von den Regelungen in den jeweiligen curricularen Vorgaben für die einzelnen Fächer einen Anteil von 30 Prozent der Gesamtnote nicht unterschreiten. Die Festlegung der Gewichtung ist Aufgabe der jeweiligen Fachkonferenz. Die Fachkonferenzen haben dazu bereits im letzten Schuljahr Regelungen getroffen. Diese werden in den nächsten Fachkonferenzen aktualisiert.
Bitte anklicken > Erlass vom 28.1.2022
Viele Grüße
OStD` Inge Wenzel, Schulleiterin