Neue Regelungen zur Versetzung und zum freiwilligen Zurücktreten in den Jahrgängen 1-10

15.02.2022

Regelungen zur Versetzung und zum Übergang für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 10 sowie zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Schuljahr 2021/2022

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Regelungen zum freiwilligen Zurücktreten sowie zur Wiederholung von Schuljahrgängen im Rahmen der Abschlussvergabe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Schuljahrgängen 1 bis 10 im Schuljahr 2021/2022 sowie diesbezügliche Regelungen für die Schuljahre 2022/2023 bis 2024/2025.

Hier: Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 10, die im Schuljahr 2020/2021
nicht von der Möglichkeit des freiwilligen Zurücktretens oder der Wiederholung von Schuljahrgängen im Rahmen der Abschlussvergabe Gebrauch gemacht haben

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